Die Teilnehmer:innen
- erkennen die Ziele und entwickeln ein Bewusstsein für die „Besonderheit – das mehr
als…“ ihrer Einrichtung. - vertiefen und ergänzen ihre pflegerische Fachkompetenz.
- entwickeln persönliche, organisatorische und soziale Kompetenzen für ihre
berufliche Praxis. - finden neue Handlungsmöglichkeiten, um die Anforderungen im Beruf effizienter,
fachkundiger und persönlich befriedigender bewältigen zu können. - erarbeiten für sich ein professionelles Selbstverständnis als Leiter:in.
- entwickeln das eigene Führungsverhalten und –wissen weiter
(Mitarbeiter:innenführung & wirtschaftliche Führung). - lernen die Möglichkeiten des modernen Personalmanagements kennen, um die
Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Lernbereitschaft der Mitarbeitenden zu
verbessern. - erkennen die Bedeutung von Qualitäts- und Risikomanagement im eigenen Bereich.
erwerben grundlegende Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur
systematischen Betrachtung von Pflege aus einer wissenschaftlichen Perspektive. - analysieren das eigene Arbeitsfeld, erkennen Systemzusammenhänge und handeln
nachhaltig und zukunftsorientiert. - gehen mit Konflikten konstruktiv um und entwickeln kooperationsförderliche
Lösungen. - vertreten die Anliegen des werteorientierten Arbeitens in der Einrichtung und
Abteilung.
Der Lerngang Stationsleitung / Führungskräfte ist die Weiterbildung „Basales und
mittleres Pflegemanagement“ im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
(GuKG).
Abschluss:
Die erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung wird für DGKP mit einem Zeugnis, das
zur Führung der Berufsbezeichnung „Basales und mittleres Pflegemanagement“
berechtigt, dokumentiert.
Voraussetzungen für den Zeugniserwerb (positiver Abschluss):
- Teilnahme an der gesamten Weiterbildung (theoretischer und praktischer Teil). Das
Fernbleiben beim Theorieteil darf aufgrund Krankheit oder anderer von der Lerngangsleitung als wichtig beurteilter Gründe höchstens 15 % der Stundenanzahl
betragen. - Nachweis über die absolvierten Praktika.
- Im Rahmen der Abschlussprüfung (schriftliche Abschlussarbeit und Kolloquium)
wird beurteilt, ob der/die Teilnehmer:in die für die fachgerechte Ausübung der Leitungsaufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat. Der Erfolg der Weiterbildung wird „mit ausgezeichnetem Erfolg“ oder „mit Erfolg“ bewertet.