Die Teilnehmer:innen

  • erkennen die Ziele und entwickeln ein Bewusstsein für die „Besonderheit – das mehr
    als…“ ihrer Einrichtung.
  • vertiefen und ergänzen ihre pflegerische Fachkompetenz.
  • entwickeln persönliche, organisatorische und soziale Kompetenzen für ihre
    berufliche Praxis.
  • finden neue Handlungsmöglichkeiten, um die Anforderungen im Beruf effizienter,
    fachkundiger und persönlich befriedigender bewältigen zu können.
  • erarbeiten für sich ein professionelles Selbstverständnis als Leiter:in.
  • entwickeln das eigene Führungsverhalten und –wissen weiter
    (Mitarbeiter:innenführung & wirtschaftliche Führung).
  • lernen die Möglichkeiten des modernen Personalmanagements kennen, um die
    Leistungsfähigkeit, Zufriedenheit und Lernbereitschaft der Mitarbeitenden zu
    verbessern.
  • erkennen die Bedeutung von Qualitäts- und Risikomanagement im eigenen Bereich.
    erwerben grundlegende Fähigkeiten zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur
    systematischen Betrachtung von Pflege aus einer wissenschaftlichen Perspektive.
  • analysieren das eigene Arbeitsfeld, erkennen Systemzusammenhänge und handeln
    nachhaltig und zukunftsorientiert.
  • gehen mit Konflikten konstruktiv um und entwickeln kooperationsförderliche
    Lösungen.
  • vertreten die Anliegen des werteorientierten Arbeitens in der Einrichtung und
    Abteilung.

Der Lerngang Stationsleitung / Führungskräfte ist die Weiterbildung „Basales und
mittleres Pflegemanagement“ im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
(GuKG).

Abschluss:
Die erfolgreiche Absolvierung der Weiterbildung wird für DGKP mit einem Zeugnis, das
zur Führung der Berufsbezeichnung „Basales und mittleres Pflegemanagement“
berechtigt, dokumentiert.

Voraussetzungen für den Zeugniserwerb (positiver Abschluss):

  • Teilnahme an der gesamten Weiterbildung (theoretischer und praktischer Teil). Das
    Fernbleiben beim Theorieteil darf aufgrund Krankheit oder anderer von der Lerngangsleitung als wichtig beurteilter Gründe höchstens 15 % der Stundenanzahl
    betragen.
  • Nachweis über die absolvierten Praktika.
  • Im Rahmen der Abschlussprüfung (schriftliche Abschlussarbeit und Kolloquium)
    wird beurteilt, ob der/die Teilnehmer:in die für die fachgerechte Ausübung der Leitungsaufgabe erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat. Der Erfolg der Weiterbildung wird „mit ausgezeichnetem Erfolg“ oder „mit Erfolg“ bewertet.