IBG Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Allen Rechtsgeschäften zwischen der IBG Institut für Bildung im Gesundheitsdienst GmbH – im Folgenden kurz IBG genannt – und seinen Vertragspartner:innen liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Folgenden kurz AGB genannt – in ihrer jeweils gültigen Fassung zugrunde. Diese AGB können von den Vertragspartner:innen abgespeichert und ausgedruckt werden. Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen werden vom IBG nicht anerkannt und sind daher auch nicht Vertragsinhalt, es sei denn, das IBG hat den Abweichungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dem IBG ist es vorbehalten, jederzeit Änderungen der AGB vorzunehmen. Hinsichtlich der einzelnen Bildungsprogramme (Lerngang, Lehrgang, Weiterbildung, …) sind des Weiteren die jeweiligen Programm- oder Veranstaltungsinformationen bzw. sonstige Mitteilungen des IBG beachtlich.

2. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

Alle Vereinbarungen, die Teilnahme oder Absage von Veranstaltungen / Bildungsangeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für Veranstaltungen in Kooperation mit Universitäten und Hochschulen, im Besonderen mit der Fachhochschule Burgenland Weiterbildung GmbH gelten die jeweiligen Bestimmungen der Universität bzw. Hochschule. Die Anmeldung zu den vom IBG angebotenen Veranstaltungen erfolgt schriftlich an Linzer Straße 19, 4701 Bad Schallerbach, per E-Mail an oder online über die Website: www.ibg-bildung.at. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt ihres Eintreffens berücksichtigt. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Diese Bestätigung stellt keine Buchungsbestätigung dar. Erst nach Bearbeitung aller Anmeldungen, Prüfung des Platzkontingents und dem Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen der einzelnen Bewerber:innen bestätigt oder versagt die IBG die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung. Anmeldungen gelten jeweils für die gesamte Veranstaltung (gesamter Lehrgang, mehrsemestrige Weiterbildung) und werden als verbindlich gewertet. Sofern für die jeweilige Veranstaltung nichts anderes vereinbart ist, hat die Anmeldung bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erfolgen. Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die jeweiligen Veranstaltungen sind einzelnen Foldern, welche auf der Website des IBG www.ibg-bildung.at einsehbar sind, zu entnehmen. IBG behält sich das Recht vor, Interessent:innen abzulehnen, auch wenn eine verbindliche schriftliche Anmeldung bereits vorliegt.

3. Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Veranstaltungspreise werden im Voraus verrechnet, sind vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig und müssen spätestens am Werktag vor der Veranstaltung am Konto des IBG einlangen. Die Veranstaltungspreise verstehen sich als Nettopreise. Zusätzlich gelangt 10 % USt zur Verrechnung. Im Veranstaltungspreis sind Seminarunterlagen im üblichen Umfang enthalten. Anreise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der TeilnehmerInnen sowie allfällige sonstige Auslagen sind im Veranstaltungspreis nicht enthalten. Die Inanspruchnahme einzelner Veranstaltungspartialen (z. B. einzelne Seminarblöcke eines Lerngangs) berechtigt nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen von 5 % p.a. vereinbart.

4. Absagen und Änderungen von Veranstaltungen

Das Bildungs- und Leistungsprogramm des IBG ist langfristig geplant und unterliegt ständigen Qualitätskontrollen. Weiterentwicklungen können zu Veränderung bei Veranstaltungsinhalten, -tagen führen. Das IBG verpflichtet sich, für eine ordnungsgemäße Bildungsorganisation Sorge zu tragen. IBG behält sich das Recht vor, eine Veranstaltung bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall erhält die Teilnehmer:in die getätigte Zahlung binnen 14 Tagen nach Absage der Veranstaltung auf das von der Teilnehmer:in angegebene Konto zurückerstattet. Änderungen der ausgeschriebenen Termine, der Referent:innen, des Ablaufs von Veranstaltungen usw. behält sich das IBG ebenso vor. IBG hat das Recht Veränderungen bei den angeführten Referent:innen, den Veranstaltungsorten und im Ablauf von Veranstaltungen vorzunehmen.
Weiters ist das IBG berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Veranstaltung abzusagen und den Vertrag zu lösen, insbesondere wenn

  • die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb des IBG gefährdet,
  • die Mindestteilnehmer:innenzahl nicht erreicht wurde,
  • die Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt nicht durchgeführt werden kann. Als höhere Gewalt werden unabwendbare katastrophale (Elementar-)Ereignisse wie Epidemien, Krieg, Aufruhr, Katastrophenhochwässer, Erdbeben, Orkane mit einer Windgeschwindigkeit von über 150 km/h, Rutschungen sowie Katastrophenniederschläge angesehen. Bei Absagen von Veranstaltungen, Terminverschiebungen und / oder Veränderung der Referent:innen oder des Veranstaltungsortes leistet das IBG keinen Ersatz für entstandene Aufwendungen.

5. Haftung / Eigenverantwortung

Die Teilnahme an Veranstaltungen, welche vom IBG angeboten werden, findet auf eigene Gefahr und eigenes Risiko statt. Jede Teilnehmer:in handelt eigenverantwortlich. IBG haftet lediglich im Rahmen der unabdingbaren gesetzlichen Haftpflicht.

  • Für den Fall, dass es sich bei der Teilnehmer:in um einen Unternehmer handelt, haftet das IBG nur für vorsätzliches rechtswidriges Handeln.
  • Für den Fall, dass es sich bei der Teilnehmer:in um einen Konsumenten iSd KSchG handelt, haftet das IBG nicht für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden.

6. Stornobedingungen

Ein Rücktritt von einer Anmeldung (Storno) kann schriftlich per E-Mail an oder per Post an Linzer Straße 19, 4701 Bad Schallerbach erfolgen. Die Höhe der Stornierungsgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung: Sie können von der Anmeldung zur Veranstaltung bis zu drei Wochen vor der Veranstaltung unentgeltlich, bis zu drei Werktage vor der Veranstaltung bei Zahlung der Hälfte des Veranstaltungspreises und ab diesem Zeitpunkt bei Zahlung des gesamten Veranstaltungspreises zurücktreten. Diese Bestimmung kommt ebenso bei Nichtabmeldung als auch bei Fernbleiben zur Anwendung. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur möglich, wenn eine Ersatzteilnehmer.in Ihrerseits genannt wird.

7. Zertifikate und Abschlussvoraussetzungen

Für die Vergabe von Teilnahmezertifikaten (soweit bei der Veranstaltung keine expliziten Voraussetzungen / Anwesenheiten angegeben sind), ist eine durchgängige Anwesenheit an der Veranstaltung erforderlich. Für einzelne Veranstaltungen sind zusätzliche Voraussetzungen (z. B. Prüfungsmodalitäten und Leistungsnachweise) für einen erfolgreichen Abschluss / Zeugniserwerb, welche in der Broschüre oder in speziellen Informationen zur Veranstaltung angeführt und geregelt sind, zu erfüllen.

8. Allgemeines

Die Nichtigkeit oder die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Nichtige oder unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch zulässige und wirksame Vertragsbestimmungen zu ersetzen, die dem Zweck und dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Mündliche Abreden zu diesem Vertrag existieren nicht oder werden hiermit ausdrücklich aufgehoben. Änderungen und / oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung vom Schriftformerfordernis abzugehen.

Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich das österreichische Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des IPRG und von Verweisungsnormen zur Anwendung. Als Gerichtsstand wird das für 4701 Bad Schallerbach sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Hinsichtlich der Verwendung der Daten einzelner Teilnehmer:innen wird auf die gesonderten Informationspflichten auf der Website des IBG www.ibg-bildung.at verwiesen.