Bereichsleitung - Weiterbildung §64 GuKG

Die Teilnehmer:innen finden neue Handlungsmöglichkeiten, um die Anforderungen im Beruf kompetent und persönlich befriedigender bewältigen zu können. Die Absolvierung der Weiterbildung berechtigt DGKP die Zusatzbezeichnung "Bereichsleitung" zu führen.

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